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   VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 8523/99   

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VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 8523/99 (https://dejure.org/2002,23016)
VG Köln, Entscheidung vom 21.02.2002 - 1 K 8523/99 (https://dejure.org/2002,23016)
VG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 1 K 8523/99 (https://dejure.org/2002,23016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 7079/98

    Grundlagen der Erhebung von Entgelten für eine Gewährung besonderer Netzzugänge

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 8523/99
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der RegTP sowie auf den Inhalt der Verfahrensakten 1 K 7079/98 (nebst Beiakten) und 1 K 4866/99 verwiesen.

    Dort (BA II, 199 zu 1 K 7079/98) heißt es nämlich: "Die E. bietet ihren ICP für die Zusammenschaltung IC-Anschlüsse in der Ausführung Physical Co-Location an.

    Selbst wenn man jedoch entsprechend dem Hinweis auf Seite 3 (unten) des ebenfalls Kollokationsraumentgelte betreffenden Antrages aus dem Verfahren 1 K 4866/99 ergänzend auf die Angaben im Entgeltantrag vom 22.05.1998 (BA I, 146/147 zu 1 K 7079/98) zurückgreifen würde, führte dies zu keinem für die Klägerin günstigeren Ergebnis.

    Bei Zugrundelegung dieser Maßstäbe lässt sich nicht feststellen, was z.B. die in der Aufstellung auf Bl. 146 (BA I zu 1 K 7079/98) genannten Kostenpositionen, wie Vertriebsprovisionen, Zinsen auf Forderungen, "Verrechnung, Querschnitt und Seko" und die Konzernumlage der Konzerncostcenter, mit der Überlassung von Kollokationsräumen auch nur mittelbar zu tun haben und dass sie für die Bereitstellung dieser Leistung sogar notwendig sind.

    Schließlich fehlt es an einer prüfungsfähigen Angabe und Erläuterung der auf Bl. 147 (BA I zu 1 K 7079/98) unter Ziff. 2 bis 6 aufgeführten "Kosten des KGF ohne Gemeinkosten" und an entsprechenden Belegen.

  • VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 4866/99
    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 8523/99
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der RegTP sowie auf den Inhalt der Verfahrensakten 1 K 7079/98 (nebst Beiakten) und 1 K 4866/99 verwiesen.

    Andererseits hat sie jedoch in der mündlichen Verhandlung sinngemäß auf ihren umfangreichen Vortrag zu diesem Punkt in dem parallel verhandelten Verfahren 1 K 4866/99 Bezug genommen, so dass dieser Aspekt doch als Teil des Streitgegenstandes angesehen werden kann.

    Selbst wenn man jedoch entsprechend dem Hinweis auf Seite 3 (unten) des ebenfalls Kollokationsraumentgelte betreffenden Antrages aus dem Verfahren 1 K 4866/99 ergänzend auf die Angaben im Entgeltantrag vom 22.05.1998 (BA I, 146/147 zu 1 K 7079/98) zurückgreifen würde, führte dies zu keinem für die Klägerin günstigeren Ergebnis.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Öffentliches Interesse

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 8523/99
    Die Kammer und das OVG NRW vgl.: VG Köln, Urteil vom 30.08.2001 - 1 K 10404/98 - OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, haben die Frage der rückwirkenden Erteilung der Genehmigung von Wettbewerberentgelten bereits bejaht.
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 8523/99
    Lässt sich aber - wie hier - der Inhalt der Verordnungsermächtigung durch Auslegung (Wortlaut und Systematik) ermitteln, genügt diese auch den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4.5.1997, NJW 1998, 669 (670) und vom 01.08.1987, NVwZ 1988, 345 (346).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 8523/99
    Lässt sich aber - wie hier - der Inhalt der Verordnungsermächtigung durch Auslegung (Wortlaut und Systematik) ermitteln, genügt diese auch den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4.5.1997, NJW 1998, 669 (670) und vom 01.08.1987, NVwZ 1988, 345 (346).
  • VG Köln, 12.12.2012 - 21 K 1062/11

    Genehmigung von sich an den KeL orientierenden Entgelten durch die

    Wollte man dies gleichwohl als Kostennachweis ausreichen lassen, könnte von einer den Zielen des TKG entsprechenden regulatorischen Entgeltprüfung nicht mehr die Rede sein, vgl. VG Köln, Urteil vom 30. August 2001 - 1 K 9669/98 - UA S. 11;bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 13 A 4068/01 -,UA S. 13 und 19; vgl. VG Köln, Urteil vom 21. Februar 2002 - 1 K 8523/99 -,UA S. 11; insoweit bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2004.
  • VG Köln, 27.10.2010 - 21 K 3211/04

    BK 4b-04-004/E 21.01.04 Entgelt Entgelte Grundangebot ICA IC+25%-Formel

    Diese Gründe haben schon in früheren Verfahren dazu geführt, dass die in den Kostenunterlagen der Beigeladenen ausgewiesenen Mietkosten bei der Berechnung der Kosten effizienter Leistungsbereitstellung rechtmäßigerweise keine Berücksichtigung finden konnten, vgl. VG Köln, Urteil vom 21. Februar 2002 - 1 K 8523/99 - bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 13 A 1699/02 -, S. 12 f.; ebenso OVG NRW, Beschluss vom 09. Januar 2006 - 13 A 4514/03 -, Rndr.
  • VG Köln, 07.11.2002 - 1 K 9130/02
    § 39 TKG ordnet die Geltung der Entgeltregulierungsvorschriften in denjenigen Bereichen, in denen - wie hier im Festnetzbereich - die ehemalige Monopolstellung der Klägerin fortwirkt, für alle Leistungen an, die wesentlich sind für die Gewährung eines (besonderen) Netzzugangs nach § 35 TKG, vgl. Urteile des Gerichts vom 06. April 2000 - 1 K 7606/97 -, JURIS, vom 30. August 2001 - 1 K 9669/98 und 1 K 10404/98 -, vom 21. Februar 2002 - 1 K 4866/99 - , JURIS und - 1 K 8523/99 - und vom 16. Mai 2002 - 1 K 1526/00 -, sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 -.
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